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 Praxis-Wegweiser
 Sonderleistungen

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewährt sie keine Rundum-Versorgung. Wie in anderen Versicherungs-Bereichen gibt es auch im Gesundheitswesen die Spannweite von der Pflichtversicherung bis zum “Rundum - sorglos - Paket”.

Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, sondern in die sogenannte IGEL-Liste (Individuelle Gesundheitsleistungen) ausgegliedert.

Beispiele für solche IGEL - Angebote sind:

Diese Leistungen dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.

Die meisten Urologen haben solche Extra-Leistungen in der Vergangenheit als Service (zum Beispiel im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung) dennoch durchgeführt. Die Kassenärztliche Vereinigung musste diese Vorgehensweise jedoch inzwischen als rechtswidrig beanstanden. Hintergrund dieser Einschränkungen ist der

Paragraph 12, Absatz 1 ( “Wirtschaftlichkeitsgebot” )
des Sozialgesetzbuches V:

“Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken
und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
 

Ich möchte Ihnen auch in Zukunft eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte Vorsorge und Behandlung anbieten.

Wenn Sie solche individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie mich bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privat- Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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