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Hausbesuche führe ich bei Patienten durch, die nicht in die Praxis kommen können, oder auch auf speziellen Wunsch. Allerdings sind manche Untersuchungen, z.B. Ultraschall, nicht bei Ihnen zu Hause möglich.
Auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Hausbesuche allerdings nur in Ausnahmefällen durchführen, wenn Patienten aufgrund ihres Gesundheitszustandes auch nicht mit dem Krankenwagen in die Praxis gebracht werden können.
Ansonsten biete ich Hausbesuche als Service-Leistung an, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. |